Gemeindeversammlung
Ort
Gemeindesaal (Dachgeschoss)Oberdorfstrasse 2
8165 Schöfflisdorf
Informationen
- Voraussetzungen
- Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (Stand 01.04.2018). An den Gemeindeversammlungen der politischen Gemeinde sind demnach alle in Schöfflisdorf niedergelassenen Schweizer Bürger/innen stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in ihren bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
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Dokumente
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Beleuchtender Bericht (PDF, 795.01 kB) | Download | 0 | Beleuchtender Bericht |
Jahresrechnung 2023 (PDF, 2.56 MB) | Download | 1 | Jahresrechnung 2023 |