Offenlegung der Interessenbindungen Gemäss § 42 Abs. 2 Gemeindegesetz und Art. 19 Gemeindeordnung haben die Behörden von Schöfflisdorf ihre Interessenbindungen offenzulegen. Im Anhang finden Sie die entsprechenden Angaben für die dazu verpflichteten Behördenmitglieder, welche für die Amtsperiode 2022 - 2026 (Stand: 1. Januar 2025) gewählt wurden. |
Hier finden Sie die Dokumente zu den drei meldepflichtigen Behörden Offenlegung_der_Interessenbindung_2022_-_2026_Stand_1._Januar_2025.pdf (PDF, 189.55 kB) |