Offenlegung der Interessenbindungen


Gemäss § 42 Abs. 2 Gemeindegesetz und Art. 19 Gemeindeordnung haben die Behörden von Schöfflisdorf ihre Interessenbindungen offenzulegen.

Im Anhang finden Sie die entsprechenden Angaben für die dazu verpflichteten Behördenmitglieder, welche für die Amtsperiode 2022 - 2026 (Stand: 1. September 2024) gewählt wurden.

Hier finden Sie die Dokumente zu den drei meldepflichtigen Behörden
Offenlegung_der_Interessenbindung_2022-2026.pdf (PDF, 189.31 kB)