Offenlegung der Interessenbindung (Amtsdauer 2018 - 2022)

7. Dezember 2018

Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 8. Oktober 2018 legen die Mitglieder des Gemeinderates und der Rechnungsprüfungskommission folgende Interessenbindungen in Anwendung von § 42 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG) und gestützt auf § 5a Abs. 1 Kantonsratsgesetzes (KRG) offen:

 

  1. ihre beruflichen Tätigkeiten,
  2. die Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien kommunaler, kantonaler, schweizerischer und ausländischer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts,
  3. dauernde Leitungs- und Beratungsfunktionen für kommunale, kantonale, schweizerische und ausländische Interessengruppen,
  4. die Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden.

Zugehörige Objekte

Name
Interessenbindung Gemeinderat Download 0 Interessenbindung Gemeinderat
Interessenbindung Rechnungsprüfungskommission Download 1 Interessenbindung Rechnungsprüfungskommission