Offenlegung der Interessenbindung (Amtsdauer 2018 - 2022)

7. Dezember 2018

Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 8. Oktober 2018 legen die Mitglieder des Gemeinderates und der Rechnungsprüfungskommission folgende Interessenbindungen in Anwendung von § 42 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG) und gestützt auf § 5a Abs. 1 Kantonsratsgesetzes (KRG) offen:

 

  1. ihre beruflichen Tätigkeiten,
  2. die Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien kommunaler, kantonaler, schweizerischer und ausländischer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts,
  3. dauernde Leitungs- und Beratungsfunktionen für kommunale, kantonale, schweizerische und ausländische Interessengruppen,
  4. die Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden.

Zugehörige Objekte

Name
Interessenbindung Gemeinderat (PDF, 148.1 kB) Download 0 Interessenbindung Gemeinderat
Interessenbindung Rechnungsprüfungskommission (PDF, 150.65 kB) Download 1 Interessenbindung Rechnungsprüfungskommission