Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Schöfflisdorf; Aufhebung

28. August 2026

Ausgangslage
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht im Kanton Zürich eine grosse Waldbrandgefahr. Deshalb gilt seit Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Bevölkerung wurde vom Kanton Zürich zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Seit dem 30. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt im Kanton Zürich zudem die Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr). Im gesamten Kantonsgebiet besteht seither ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Seit Montag, 13. Juli 2026, 12.00 Uhr, galt auf dem gesamten Gebiet der politischen Gemeinde Schöfflisdorf zusätzlich ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot. Davon ausgenommen waren zunächst befestigte Feuerstellen sowie Kohle-, Gas- und Elektrogrills. Mit Beschluss vom 23. Juli 2026 verfügte die Gemeinde Schöfflisdorf jedoch ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet, welches ab dem 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf galt.

Die Niederschläge und die tieferen Temperaturen der vergangenen Tage haben die Gefahr einer Brandentstehung deutlich reduziert. Unter diesen Umständen ist die Aufhebung des allgemeinen kommunalen Feuer- und Feuerwerksverbots für das gesamte Gemeindegebiet vertretbar.

Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt hingegen weiterhin bestehen. Die aktuell geltende Waldbrandgefahrenstufe 4 sowie das damit verbundene Feuerverbot gelten bis auf Widerruf durch das Amt für Landschaft und Natur (ALN), Abteilung Wald.

Ein sorgsamer Umgang mit offenem Feuer im Siedlungsgebiet ist nach wie vor angezeigt!

Erwägungen
Gemäss § 18 Abs. 1 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) kann bei besonderer Gefahrenlage, insbesondere bei Dürre oder grosser Trockenheit, allgemein verboten werden, Feuerwerk abzubrennen oder offenes Feuer zu entzünden. Für den Wald und die Flächen in Waldesnähe sind gemäss § 18 Abs. 1 VVB der Kantonsforstingenieur und für das restliche Gebiet die politischen Gemeinden zuständig.

Das generelle Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet soll per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr aufgehoben werden.

Entscheid

  1. Das mit Verfügung vom 23. Juli 2026 erlassene generelle Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet von Schöfflisdorf wird im Sinne der Erwägungen ab Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr aufgehoben.
  1. Die Abteilung Präsidiales wird mit der Kommunikation mittels Mitteilung auf der Homepage beauftragt.
  1. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
  1. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und beizulegen.

Zugehörige Objekte

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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot, Aufhebung (PDF, 433 kB) Download 0 Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot, Aufhebung