Anordnung Abstimmung Zweckverband Schiessplatz Wehntal

10. Mai 2021

lm Auftrag dees Zweckverbands Schiessplatz Wehntal ordnet der Gemeinderat Oberweningen als wahlleitende Behörde gemäss §57 Abs. 1 in Verbindung mit §12 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am Sonntag, 13. Juni 2021 folgende Vorlage zur Urnenabstimmung an:

Stimmen Sie der Auflösung des Zweckverbands Schiessplatz Wehntal zu?

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Oberweningen, Schöfflisdorf und Schleinikon, 26. April 2021

Gemeinderat Oberweningen (wahlleitende Behörde)

Zugehörige Objekte

Name
Anordnung Urnenabstimmung ZVSPW Download 0 Anordnung Urnenabstimmung ZVSPW