Covid-Schutzkonzept für Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2020

27. November 2020

Aufgrund der geltenden Vorschriften in Zusammenhang mit der Corona-Situation muss die Gemeindeversammlung nach einem Schutzkonzept durchgeführt werden.

Der Gemeinderat hat dieses Schutzkonzept festgelegt. Insbesondere gilt eine Maskentragpflicht während der ganzen Versammlung und es müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden erhoben werden. Weitere Vorschriften und alle Details können dem angehängten Schutzkonzept entnommen werden.

Die amtliche Publikation der Gemeindeversammlung mit den Traktanden ist termingerecht bereits am 28. Oktober 2020 erfolgt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Schöfflisdorf, 27. November 2020     Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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