Die provisorische Rechnung erhalten Sie jeweils im März des jeweiligen Steuerjahres. Grundlage für die Rechnung bilden Ihre letzten definitiven Steuerfaktoren. Stimmen Ihre finanziellen Verhältnisse für das aktuelle Jahr in erheblichem Masse nicht mehr mit den Grundlagen der provisorischen Rechnung überein, so können Sie hier eine Korrektur der provisorischen Rechnung verlangen.
Ihre Anfrage wird nach Eingang der Bestellung bearbeitet.
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