eFristerstreckung Steuererklärung
Ist es Ihnen nicht möglich, innert der gesetzlichen Frist die Steuererklärung einzureichen? Mit dem Online-Formular Fristerstreckung können Sie eine Verlängerung der Einreichefrist beantragen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Steuern | 044 857 12 43 | steuern@schoefflisdorf.ch |
Bemerkung
Verfahren
- die Steuererklärung ist im Normalfall bis Ende März des laufenden Jahres einzureichen.
- Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichefrist einzugeben. Nach diesem Termin eingereichte Gesuche können nicht mehr bewilligt werden.
- Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Wer eine Frist länger als 30.11. der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe in schriftlicher Form an das Gemeindesteueramt richten. Als schwerwiegende Gründe gelten z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit oder Militärdienst.
- Juristische Personen haben das Gesuch beim Kantonalen Steueramt mit der erhaltenen Fristenkarte einzureichen: Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.