Die Wasserzähler werden einmal jährlich per Funk abgelesen. Aufgrund des gelesenen Zählerstandes erhalten Sie eine Jahresabrechnung über den Wasserverbrauch und die Zählergebühr.

Falls bei der Eigentumsübergabe eine Zwischenabrechnung über die Wasser- und Abwassergebühren erwünscht ist, bitten wir Sie, uns den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Falls keine Ablesemeldung an die Gemeindeverwaltung erfolgt, wird der Wasserverbrauch der laufenden Periode (01.01. - 31.12.) dem neuen Eigentümer verrechnet.

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