Gesuch Gastwirtschaftspatent oder Klein- und Mittelverkaufsbetriebes

Das Führen einer Gastwirtschaft (Abgabe von Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle) wie auch die Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes sind bewilligungspflichtig.

Das Gesuch inkl. Beilagen muss gemäss § 7 VGG mindestens vier Wochen vor Betriebsaufnahme, gut leserlich und vollständig ausgefüllt bei der Gemeindebehörde eingereicht werden.

Aktionen

Zugehörige Objekte