Offenlegung der Interessenbindung (Amtsdauer 2018 - 2022)
Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 8. Oktober 2018 legen die Mitglieder des Gemeinderates und der Rechnungsprüfungskommission folgende Interessenbindungen in Anwendung von § 42 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG) und gestützt auf § 5a Abs. 1 Kantonsratsgesetzes (KRG) offen:
- ihre beruflichen Tätigkeiten,
- die Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien kommunaler, kantonaler, schweizerischer und ausländischer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts,
- dauernde Leitungs- und Beratungsfunktionen für kommunale, kantonale, schweizerische und ausländische Interessengruppen,
- die Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden.
Zugehörige Objekte
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