Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2021

25. Juni 2021

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2021

Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2020 der Politischen Gemeinde Schöfflisdorf
  2. Wahl von Nives Duttweiler, geb. 1962, wohnhaft in Schöfflisdorf, Wehntaler­strasse 23, als Mitglied in das Wahlbüro der Politischen Gemeinde Schöfflisdorf für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022
  3. Es sind keine Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz eingegangen.

 

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung können, vom Tag nach der amtlichen Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf:

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Der Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt insbesondere voraus, dass diese bereits in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird auf der Homepage der Gemeinde Schöfflisdorf (Politik →Gemeindeversammlung) aufgeschaltet und liegt während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.


Schöfflisdorf, 25. Juni 2021
Gemeinderat Schöfflisdorf

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