Beschluss der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2020

10. Dezember 2020

 

Die Gemeindeversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

1.    Genehmigung des Budgets 2021 und des Gemeindesteuerfusses 2021

Ferner wurde eine Anfrage nach § 17 Gemeindegesetz beantwortet.

Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung kann, vom Tag nach der amtlichen Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf:

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Der Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt insbesondere voraus, dass diese bereits in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird während 30 Tagen auf der Homepage der Gemeinde Schöfflisdorf (Politik →Gemeindeversammlung) aufgeschaltet und liegt während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Schöfflisdorf, 8. Dezember 2020                                          Gemeinderat Schöfflisdorf