Die Gemeinde Schöfflisdorf unterstützt einkommensschwache Eltern und beteiligt sich an den Kosten für die Tagesbetreuung der Kinder ab dem 3. Lebensmonat bis zum Eintritt in den Kindergarten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen sowie vom Erwerbspensum. Nähere Auskunft erteilt Ihnen das Sozialsekretariat.

Die Verordnung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter regelt die Ausrichtung von einkommens- und vermögensabhängigen Beiträgen an die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Gemeinde Schöfflisdorf. Zudem fördert sie die Transparenz und dient der Gemeindeverwaltung als Steuerungsinstrument, um die Unterstützungsleistungen nach einheitlichen Kriterien zu behandeln.

Das Beitragsreglement für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter hält fest, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um einen Betreuungsbeitrag auf dem von der Gemeinde definierten maximalen Leistungsbeitrag (Betreuungsbeitrag) zu erhalten und nach welchen Kriterien die Unterstützungsleistungen gewährt werden.

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Gesuch um Gemeindebeiträge für familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter (PDF, 388.16 kB) Download 0 Gesuch um Gemeindebeiträge für familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter