Hundewesen
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird den HundebesitzerInnen jeweils im Februar in Rechnung gestellt und muss bis spätestens Ende März bezahlt werden. Die Gebühr beträgt Fr. 130.00 pro Jahr und Hund. Zu versteuern sind alle Hunde ab drei Monaten. Erreicht der Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni, ermässigt sich die Hundesteuer um die Hälfte.
Bitte beachten Sie folgende Punkte, wenn Sie sich einen Hund anschaffen möchten:
Vor der Anschaffung
- Haftpflichtversicherung mit mind. 1 Mio. Deckung abschliessen
- Sicherstellen, dass der gewünschte Hund nicht der Rassentypliste II angehört (verbotene Hunderassen)
- Sicherstellen, dass der Hund bereits gechipt ist und bei Einfuhr aus dem Ausland mit den nötigen Impfungen und Papieren versehen ist
Nach der Anschaffung
- Anmeldung des Hundes innert 10 Tagen auf der Gemeindeverwaltung
- Anmeldung des Hundes innert 10 Tagen bei der AMICUS (zentrale Hunderegistrierungsstelle) https://www.amicus.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass jede Änderung in der Hundehaltung zwingend sowohl der AMICUS (www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder 0848 777 100) wie auch der Gemeindeverwaltung innert 10 Tagen gemeldet werden muss.
Einheitliche Ausbildungspflicht für alle Hunde
Bisher galt die Ausbildungspflicht im Kanton Zürich nur für grosse oder massige Hunde. Ab dem 1. Juni 2025 unterstehen jedoch alle im Kanton gehaltenen Hunde einer Ausbildungspflicht – unabhängig von Grösse oder Rasse. Dies bedeutet, dass künftig alle Hundehaltenden verpflichtet sind, ihre Hunde entsprechend auszubilden.
Weitere Informationen und Details zu den Änderungen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Kantons Zürich.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Umstellung auf digitale ePetCard bei Amicus
Ab Januar 2026 wird die bisherige physische PetCard abgeschafft. Detaillierte Informationen finden Sie hier.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Hundegesetz Kanton Zürich (PDF, 83 kB) | Download | 0 | Hundegesetz Kanton Zürich |
| Ich werde Hundehalter, was muss ich beachten? (PDF, 290 kB) | Download | 1 | Ich werde Hundehalter, was muss ich beachten? |
| Kantonales Jagdgesetz ab 1.1.2023 (PDF, 200 kB) | Download | 2 | Kantonales Jagdgesetz ab 1.1.2023 |
| Merkblatt AMICUS (PDF, 314 kB) | Download | 3 | Merkblatt AMICUS |
| Merkblatt Leinenpflicht (PDF, 39 kB) | Download | 4 | Merkblatt Leinenpflicht |
| Notfallausweis Haustiere (PDF, 688 kB) | Download | 5 | Notfallausweis Haustiere |
| Plädoyer für mehr Rücksicht unter Hundehaltern (PDF, 375 kB) | Download | 6 | Plädoyer für mehr Rücksicht unter Hundehaltern |
| Verhaltenskodex (PDF, 282 kB) | Download | 7 | Verhaltenskodex |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Abteilung Einwohnerdienste | 044 857 12 41 | gemeinde@schoefflisdorf.ch |