Das Gesuch ist per Post einzureichen und muss vor der Aufstellung der Strassen-

reklame, gut leserlich und vollständig ausgefüllt, bei uns eingetroffen sein. Anbrin-gen von Strassenreklamen ohne Bewilligung können gemäss kommunaler Ord-nungsbussenliste mit CHF 100.00 gebüsst werden.

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