Kantonale und regionale Nutzungszonen / statische Waldgrenzen - Festsetzung
Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 26. Oktober 2026 verfügt:
- Der Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen der Gemeinde Schöfflisdorf im Mst. 1:5000 vom 29. Juli 2026 wird festgesetzt.
- Die Abgrenzung von Wald und Nichtbauzonen in der Gemeinde Schöfflisdorf wird gemäss dem Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen im Mst. 1:5000 vom 29. Juli 2026 festgesetzt.
- Die Abgrenzung von Wald und Bauzone (Ergänzung) in der Gemeinde Schöfflisdorf wird gemäss dem Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen im Mst. 1:5000 vom 29. Juli 2026 festgesetzt.
- Der Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen der Gemeinde Schöfflisdorf liegt während der Rekursfrist und der Bürozeiten bei der Gemeinde Schöfflisdorf, Oberdorfstrasse 2, 8165 Schöfflisdorf sowie beim Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.