Kindes -und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dielsdorf KESB

Die KESB Bezirk Dielsdorf ist seit dem 1. Januar 2013 zuständig für die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in den 22 Gemeinden des Bezirks Dielsdorf. Die Vormundschaftsbehörden der Bezirksgemeinden wurden durch die KESB abgelöst.

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Kindes -und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dielsdorf KESB
Honeywell-Platz 1
Postfach 9
8157 Dielsdorf
Tel. 044 855 22 33
Fax 044 855 22 39
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