Gesuch Polizeistundenverlängerung

Gastwirtschaften sind von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen zu halten. Vorübergehende Ausnahmen der Schliessungsstunde können von der Gemeindebehörde bewilligt werden, sofern die gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden (Art. 24 Polizeiverordnung).

Aktionen

Zugehörige Objekte