Sie verlassen die Gemeinde Schöfflisdorf? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Melden Sie Ihren Umzug elektronisch über eUmzug oder erscheinen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste mit folgenden Unterlagen:


Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung

Besitzen Sie eine andere Staatsbürgerschaft so bringen Sie sämtliche Ausländerausweise zu den Einwohnerdiensten.

Planen Sie den Wegzug ins Ausland? Dann kommen Sie bitte persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei und beachten bitte zusätzlich:
  • Abmeldung bei den Einwohnerdiensten (1 Monat vor Ausreise)
  • frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Abteilung Steuern (1 Monat vor Ausreise)
  • wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger, welche sich ins Ausland abmelden oder einen Auslandaufenthalt von mehr als zwei Monate planen, haben sich mindestens 2 Monate vor der Ausreise mit dem Kreiskommando des Kantons Zürich, Abteilung Kontrollwesen, Uetlibergstrasse 113, 8090 Zürich, Tel. 043 259 71 10 in Verbindung zu setzen.

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