Gebühr zur Deckung der Verwaltungskosten der amtlichen Vermessung

6. Dezember 2019

Die Nachführungsgebühren richten sich nach der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV, LS 704.11) sowie dem hierauf erlassenen Gebührentarif der Baudirektion. Zur Deckung der bei der Gemeinde anfallenden Unterhaltskosten der amtlichen Vermessung wird die Nachführungsgebühr per 1. Januar 2020 um 10 % auf 15 % erhöht.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf Rekurs erhoben werden.

Der Gemeinderatsbeschluss kann während der oben erwähnten Frist bei der Gemeinde Schöfflisdorf, Oberdorfstrasse 2, 8165 Schöfflisdorf eingesehen werden.