Anschlussvertrag mit Gemeinde Schleinikon für Tierkadaversammelstelle

6. September 2022

Der Gemeinderat hat, in Absprache mit allen Gemeinden des Wehntals, einem Anschlussvertrag mit der Gemeinde Schleinikon zugestimmt. Aufgrund dieser neuen Regelung wird ab dem 1.1.2023 die Kadaversammelstelle in Schleinikon für das ganze Tal zur Verfügung stehen. Die aktuelle Sammelstelle wird geschlossen. Weitere Details können den angehängten Dokumenten entnommen werden.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftliche Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

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