Vogelgrippe – diese Massnahmen gelten
Aufgrund des Gefahrenpotenzials und der unsicheren Risikolage hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den Kantonen die gesamte Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt.
Bitte beachten Sie die Informationen im Anhang.
Zugehörige Objekte
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