Kirche Niederweningen
Breitstrasse 2
8166 Niederweningen
11. Dez. 2025, 19.30 Uhr
Die Stimmberechtigten werden hiermit zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen.
Traktanden
1. Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes

Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung an die Kirchenpflege zu richten.

Kirchenpflege Wehntal

Kontakt

reformierte Kirchgemeinde Wehntal
Sekretariat
sekretariat@kirche-wehntal.ch

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