Pflegebeitrag an Personen in Heimen

Seit 1. Januar 2011 ist die neue Pflegefinanzierung in Kraft. Damit wurde die Pflege in Pflegeheimen, aber auch bei der Spitex, in der ganzen Schweiz auf eine neue Basis gestellt.

Die Finanzierung der Pflege ist auf drei Träger verteilt:

Krankenversicherung

Der Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Pflegekosten in Heimen ist abhängig vom Pflegebedarf. Es gelten die im Kanton Zürich festgesetzten Tarife gemäss Beschluss des Zürcher Regierungsrats vom 15. August 2012 nach dem neuen, linearen zwölfstufigen System gemäss Art. 7a KLV. Die Krankenkasse bezahlt den Betrag an die versicherte Bewohnerin bzw. den Bewohner oder direkt an das Heim, je nach Vereinbarung.

Heimbewohnerinnen und -bewohner

Heimbewohnerinnen und –bewohner müssen sich an den Kosten ihrer Pflege beteiligen. Bei Personen mit Zusatzleistungen zur AHV/IV wird der Eigenanteil als anerkannte Ausgabe in die Berechnung mit einbezogen.

Öffentliche Hand

Die ausgewiesenen Pflegekosten, die nach Abzug der Krankenkassenbeteiligung und des Eigenanteils der Bewohnerinnen und Bewohner noch nicht gedeckt sind, werden im Rahmen des kantonalen Pflegegesetzes von der öffentlichen Hand übernommen. Zuständig für die Ausrichtung dieser öffentlichen Pflegebeiträge ist die Gemeinde, in der sich der zivilrechtliche Wohnsitz des Bewohners bzw. der Bewohnerin vor dem Heimeintritt befand. Die Heime rechnen die Pflegebeiträge direkt mit der verantwortlichen Gemeindestelle ab. In der Gemeinde Schöfflisdorf ist die Abteilung Gesundheit und Umwelt Abrechnungsstelle für Heime.

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