Adress- und Personenauskünfte

Gemäss Gesetz über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG) gibt die Einwohnerkontrolle auf Gesuch hin folgende Daten bekannt:

Auskunft ohne Interessennachweis (gem. §18 Abs. 1 MERG):
  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum

Auskunft mit Interessennachweis (gem. §18 Abs. 2 MERG):
  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zu- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort

Die Anfrage richten sie schriftlich an die Einwohnerkontrolle. Wir bitten Sie zu beachten, dass wir aus den oben erwähnten Datenschutzgründen keine telefonische Auskünfte erteilten können. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf der Homepage des Datenschutzbeauftragen des Kantons Zürich.

Preis

10.00 / 20.00

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