Gastwirtschaftspatent / Klein- und Mittelverkaufspatent

Gastwirtschaftspatent / Klein- und Mittelverkaufspatent: Das Führen einer Gastwirtschaft (Abgabe von Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle) ist bewilligungspflichtig. Ausgenommen sind Pensionen mit höchstens zehn Gästen, Automaten für Speisen und alkoholfreie Getränke, alkoholfreie Kleinbetriebe mit höchstens zehn Plätzen und gemeinnützige alkoholfreie Gelegenheitswirtschaften (Gastwirtschaftspatent, befristet)

Formulare und Auskünfte für ausserordentliche Gastwirtschaften (befristete Patente für Anlässe) können bei der Sicherheitsabteilung bezogen oder hier direkt heruntergeladen werden.

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