Das System der Zusatzleistungen zur AHV/IV wurde für AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner geschaffen, die den Lebensunterhalt nicht mit ihren Einkünften bestreiten können. Die Höhe der Zusatzleistungen zur AHV/IV wird einerseits durch die vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben wie Wohn- und Heimkosten beeinflusst. Sind die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Zusatzleistungen zur AHV/IV.

Auf www.formb.ahv-iv.ch/orbeon/fr/AHV-IV/EL_Tool/new können Sie Ihren provisorischen Zusatzleistungsanspruch berechnen.

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Sozialdienste Steinmaur
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