Wir wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab und koordinieren die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben, für baurechtliche Auskünfte oder Vorbesprechungen steht Ihnen der Gemeindeingenieur, Herr Matthias Spuhler, Tel. 043 422 10 08 oder m.spuhler@mueller-ing.ch  zur Verfügung (Termine nach Absprache).

Als bewilligungspflichtig gelten Bauten und Anlagen ab einer Höhe von 1.50 m und/oder Grundfläche von 2.00 m2. In der Landwirtschaftszone ist jede bauliche Veränderung bewilligungspflichtig (Zäune etc.).

Die Baugesuchsformulare können Sie auch direkt online ausfüllen und ausdrucken.

 

eBaugesuch

Gerne dürfen Sie das Baugesuch auch elektronisch via eBaugesuch einreichen.

Bitte beachten Sie, dass bis die rechtlichen Grundlagen für einen komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, Sie zusätzlich zur digitalen Eingabe auch drei Papierexemplare des Baugesuchs, der  Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einreichen müssen. 

Zugehörige Objekte