Wie in den meisten Gemeinden des Kantons Zürich wirkt in Schöfflisdorf die Gemeindeversammlung als oberstes Organ der politischen Gemeinde.

Der Beleuchtende Bericht wird im Sinne eines sogenannten Abo-Systems nur noch denjenigen Einwohnerinnen und Einwohner zugestellt, welche dies auch wünschen. Interessierte können sich in einer Abonnentenliste eintragen lassen. Mindestens zwei Wochen vor der Versammlung wird der Beleuchtende Bericht den Abonnenten persönlich zugestellt. Der Beleuchtende Bericht kann bei der Abteilung Präsidiales telefonisch (044 857 12 40), per E-Mail (praesidiales@schoefflisdorf.ch) oder direkt in unserem Online-Schalter bestellt werden. Der Beleuchtende Bericht ist auch am Schalter der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Die vollständigen Akten und das Stimmregister liegen vier Wochen vor der Gemeindeversammlung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Schöfflisdorf zur Einsicht auf.

Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat mindestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich einzureichen.

Die Gemeindeversammlungen finden jeweils an den angekündigten Daten um 20.00 Uhr im Gemeindesaal (Dachgeschoss), Oberdorfstrasse 2, Schöfflisdorf, statt.

Kontakt

Simone Egli
praesidiales@schoefflisdorf.ch

Ort

Gemeindesaal (Dachgeschoss)
Oberdorfstrasse 2
8165 Schöfflisdorf

Aufgaben

Die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung richten sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung.

Über gewisse Sachgeschäfte im Sinne von Art. 10 der Gemeindeordnung wird zusätzlich an der Urne abgestimmt.

Kompetenzen

Die Finanzkompetenzen sind in Art. 17 der Gemeindeordnung dargestellt.

Voraussetzungen

Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (Stand 01.04.2018). An den Gemeindeversammlungen der politischen Gemeinde sind demnach alle in Schöfflisdorf niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in ihren bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

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