Wahlbüro
Die Zahl der Mitglieder des Wahlbüros wird durch die Gemeindeordnung bestimmt (Art. 43).
Die Aufgaben des Wahlbüros werden durch das kantonale Recht geregelt.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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