Beschluss der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2020
Die Gemeindeversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2019
Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung kann, vom Tag nach der amtlichen Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf:
Der Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt insbesondere voraus, dass diese bereits in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird während 30 Tagen auf der Homepage der Gemeinde Schöfflisdorf (Politik →Gemeindeversammlung) aufgeschaltet und liegt während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Schöfflisdorf, 23. Juni 2020 Gemeinderat Schöfflisdorf
Dokument Amtliche_Publikation_Beschluss_Gemeindeversammlung_2020-06-22.pdf (pdf, 28.1 kB)
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