Anordnung Gemeindeurnenabstimmung Schule Wehntal
Anordnung Gemeindeurnenabstimmung
lm Auftrag der Schule Wehntal ordnet der Gemeinderat Niederweningen als wahlleitende Behörde gemäss §57 Abs. 1 in Verbindung mit §12 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am Sonntag, 13. Juni 2021 folgende Vorlage zur Urnenabstimmung an:
Wollen Sie der Schulgemeindeordnung der Schulgemeinde Wehntal zustimmen?
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Zugehörige Objekte
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