Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes vom 15. Juni 2020 / Unterstützung des Gemeindereferendums

14. Juli 2020

Unterstützung des Gemeindereferendums gegen die Änderung des Sozialhilfegesetzes vom 15. Juni 2020 (Vorlage 79b/2017, klare rechtliche Grundlage für Soialdetektive)

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2020 folgenden amtlich zu publizierenden Beschluss gefasst (Erwägungen siehe im angefügten Beschluss):

 

Der Gemeinderat beschliesst:

  1. Die Gemeinde Schöfflisdorf verlangt, gestützt auf Art. 33 ff. der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 sowie das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und die zugehörige Verordnung (VPR), dass der Kantonsratsbeschluss KR-Nr. 79b/2017 vom 15. Juni 2020 betreffend der Änderung des Sozialhilfegesetz (Klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive), der Volksabstimmung unterbreitet wird.
  2. Dieser Beschluss ist im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (Homepage, rechtsverbindliche amtliche Publikationen) zu publizieren.
  3. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.

 

Zugehörige Objekte

Name
Gemeindereferendum_nderung_Sozialhilfegesetz.pdf Download 0 Gemeindereferendum_nderung_Sozialhilfegesetz.pdf