Festsetzung der Kehrichtgebühren ab 2022

27. August 2021

Der Gemeinderat Schöfflisdorf hat am 23. August 2021 folgende Änderung bei den Grundgebühren der Abfallwirtschaft beschlossen:

Abfallentsorgung
Aufgrund Art. 12 der Abfallverordnung der Gemeinde Schöfflisdorf vom 1. März 2015 und Art. 19 der Vollzugsverordnung zur Abfallverordnung der Gemeinde Schöfflisdorf vom 1. Juli 2015 wird die Grundgebühr pro Haushalt ab 1. Januar 2022 bis auf weiteres ausgesetzt (bisher CHF 30.00). Der Grund für die Aussetzung der Grundgebühr ist ein Überschuss in der Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft. 

Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.