Beschlüsse bzw. Empfehlungen der Gemeindeversammlung vom 9. September 2020

10. September 2020

Beschlüsse der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 9. September 2020

Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse bzw. Empfehlungen gefasst:

1.    Der Zusammenschlussvertrag der Gemeinden Oberweningen und Schöfflisdorf wird zur Annahme empfohlen.

2.    Die revidierte Gemeindeordnung der Gemeinde Schöfflisdorf wird zur Annahme empfohlen.

Gegen diese Beschlüsse bzw. Abstimmungsempfehlungen der Gemeindeversammlung kann, vom Tag nach der amtlichen Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf:

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen – soweit vorliegend relevant - innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Der Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt insbesondere voraus, dass diese bereits in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird während 30 Tagen auf der Homepage der Gemeinde Schöfflisdorf (Politik →Gemeindeversammlung - 9.9.2020) aufgeschaltet und liegt während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

 

Schöfflisdorf, 10. September 2020                                      Gemeinderat Schöfflisdorf