Behörde (Definition):
Die Zahl der Mitglieder und die Organisation der Gemeindebehörden werden innerhalb der gesetzlichen Schranken durch die Gemeindeordnung bestimmt. Zum Wesen der Behörde gehört es, dass sie nach aussen für das Gemeindewesen in Erscheinung tritt und mit Wirkung nach aussen Verwaltungstätigkeit ausübt.
Als Behörden gelten die Gemeindevorsteherschft, die Rechnungsprüfungskommission, das Wahlbüro und die Kommissionen mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen. Somit sind sinngemäss auch die Zweckverbände zu den Behörden zu zählen.
Legislative:
Der Gemeindeversammlung (es sind jeweils etwa 40 von 850 Stimmberechtigten anwesend) obliegen die wichtigen Geschäfte wie Gesetzgebung, Abnahme von Rechnung und Budget, Festlegung des Steuerfusses, Wahl von Behörden, Einbürgerungen, Uebernahme von neuen Aufgaben, Kredite und Vorhaben gemäss Gemeindeordnung etc.
Exekutive:
Dem Gemeinderat gehören der Gemeindepräsident und vier weitere Departementsvorsteher an. Die nächsten Wahlen finden im Frühjahr 2010 statt, die Amtsperiode dauert jeweils vier Jahre. Die Sitzungen des Gemeinderates finden jede zweite Woche statt.
Judikative:
Für die Gemeinde Schöfflsidorf ist das Bezirksgericht Dielsdorf zuständig.
Behördenwahlen:
Die Mitglieder des Gemeinderates, der Rechnungsprüfungskommission (RPK) und der Sozialbehörde werden gemäss Gemeindeordnung an der Urne gewählt.
Die Mitglieder des Wahlbüros und der Gesundheitsbehörde sowie Friedensrichter und kantonaler Geschworener werden an der Gemeindeversammlung gewählt.
Die Abordnung in die diversen weiteren Kommissionen erfolgen in der Regel durch den Gemeinderat.